Dabei erzielte er eine Deliktssumme von über CHF 14’400.00. Die deliktisch erlangten Einkünfte stellten einen namhaften Beitrag an die Kosten der Lebensgestaltung des Beschuldigten dar, der zum Tatzeitpunkt keiner legalen Erwerbstätigkeit nachging und vom Sozialamt unterstützt wurde (pag. 43 Z. 129 ff.). Zufolge eigenen Angaben beging er die Diebstähle «zu einem grossen Teil wegen den Drogen. […] Bekanntlich sind Drogen nicht gerade billig und in meiner Situation habe ich dann so gehandelt, um meine Sucht zu finanzieren» (pag. 2135 Z. 21 ff.).