I.1.17 und I.1.19 AKS sind Teil der vom 14. Oktober 2021 bis 24. Juni 2022 dauernden Diebstahlserie, für welche der Beschuldigte erstinstanzlich rechtskräftig wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt wurde und gehen in dieser auf. Wie die Vorinstanz richtig erwog (pag. 2216 f.), handelte der Beschuldigte gewerbsmässig: Er beging zwischen dem 14. Oktober 2021 und 24. Januar 2022 sowie vom 20./21. bis 24. Juni 2022 insgesamt 20 Diebstähle und 7 Diebstahlversuche. Dabei erzielte er eine Deliktssumme von über CHF 14’400.00.