Insoweit lassen auch die Aussagen des Beschuldigten keinen anderen Schluss zu, als dass er am 27. Januar 2022 bewusst vor der Polizei floh, nachdem ihn diese mit «Stop police, ne bougez pas» aufforderte, stehen zu bleiben. 10.5 Beweisergebnis Der Anklagesachverhalt ist erstellt: Nach dem Einbruchversuch in das N.________ (Büro) und dem Einbruchdiebstahl bei R.________ (Restaurant), begaben sich der Beschuldigte und H.________ in die Waschküche des Gebäudes an der AG.________ (Strasse) in Biel, um das erbeutete Deliktsgut untereinander aufzuteilen.