Er erklärte auf Vorhalt des Anklagesachverhalts: «Ich war schon im Gebäude drin und bin nicht erst reingegangen, als ich die Polizei gesehen habe. Es war eine Art Waschküche. Ich habe Schritte gehört und bin weggerannt, die Polizei hat aber auf der anderen Seite des Gebäudes gewartet. Ich wollte aus dem Fenster gehen, als ich aber die Polizei unten gesehen habe, habe ich mich dem Ganzen nicht mehr widersetzt» (pag. 2136 Z. 35 ff.). Es ist als nachgeschobene Schutzbehauptung zu werten, dass sich der Beschuldigte der Festnahme auf dem Vordach nicht widersetzt habe.