24 reichen Vorstrafen und institutionellen Unterbringungen (eingehend E. VI.25 hiernach) wusste der Beschuldigte, welche strafrechtlichen Konsequenzen ihm im Falle einer Verhaftung drohen. Insofern hatte er aus seiner Sicht gesehen gute GrĂ¼nde, sich der Polizei entziehen zu wollen. 9.5 Beweisergebnis Der Anklagesachverhalt ist erstellt: Nach dem Einbruchversuch in die O.________ an der AF.________ (Strasse) in Biel wurde der Beschuldigte von der Polizei an selbiger Strasse festgestellt und vergeblich aufgefordert, vom Fahrrad zu steigen.