Auf Nachfrage, ob er sich gewehrt habe, sagte er: «Nicht gegen die Amtshandlung, sondern die rabiate Art». Er habe leider schon mehrere Verhaftungen erlebt und die vorliegende sei eine der ruppigeren Sorte gewesen. Auch wenn er «Scheisse» gemacht habe, habe er nicht verstehen können, dass man ihn ohne Dialog so ruppig angehe (pag. 2136 Z. 29 ff.). Mit diesen Aussagen gab der Beschuldigte vorinstanzlich implizit zu, Widerstand gegenüber der Polizei geleistet und sich gegen die Anhaltung/ Festnahme gewehrt zu haben.