971 Z. 497 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. Oktober 2023 konnte sich der Beschuldigte dann auffällig gut erinnern. Er berichtete auf Vorhalt des Anklagesachverhalts, ganz so sei es nicht gewesen. Er sei mit dem Fahrrad unterwegs gewesen und habe die Polizei gesehen, welche auf der entgegengesetzten Seite gefahren sei. Er sei auf dem Trottoir gewesen, als die Polizei ausgestiegen sei und ihn an die Wand gedrückt habe, wobei er «direkt» Nasenbluten bekommen habe. Er sei ängstlich und überrascht gewesen (pag. 2136 Z. 20 ff.). Auf Nachfrage, ob er sich gewehrt habe, sagte er: «Nicht gegen die Amtshandlung, sondern die rabiate Art».