23 te der Beschuldigte an der Einvernahme vom 6. April 2022 aus, er könne sich noch daran erinnern, dass die Polizei aggressiv gewesen sei. Jene habe ihm gegen die Nase geschlagen, so dass seine Maske blutig gewesen sei. Das habe ihn ziemlich «hässig» gemacht (pag. 350 Z. 33 ff.). An der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 30. Januar 2023 erklärte er auf Vorhalt, er habe sich der Anhaltung aktiv widersetzt und versucht, sich der Festnahme zu entreissen, er könne sich zu wenig daran erinnern, um das zu bestätigen oder zu verneinen (pag. 971 Z. 497 ff.).