575, pag. 578). Das wurde vom Beschuldigten nicht moniert und ist für die Kammer plausibel. 8.5 Beweisergebnis Der Anklagesachverhalt ist erstellt: Der Beschuldigte löste die Schutzfolie des – nach dem Einbruchversuch von Anfang Monat beschädigten und provisorisch reparierten – Fensters des N.________ (Büro) und versuchte, dessen Eingangstür mit einem Flachwerkzeug auszuwuchten, um in das Büro einzudringen und Deliktsgut zu behändigen. Dabei beschädigte er die Eingangstür (Schadenssumme ca. CHF 200.00).