21 machen wollte, um seinen Kollegen nicht zu belasten, den er aus dem Untersuchungsgefängnis BM.________ kannte (pag. 44 Z. 170 ff.), sagte er doch aus, niemanden belasten zu wollen (pag. 582 Z. 27 ff.). Zum Gesamtbild passt schliesslich auch, dass gemäss Anzeigerapport mit einem sieben Millimeter breiten Flachwerkzeug auf die Eingangstür des N.________ (Büro) eingewirkt wurde (pag. 577) und an der Hausdurchsuchung vom 27. Januar 2022 beim Beschuldigten zwei Schraubenschlüssel sichergestellt wurden (Ass.-Nr. 048 und 049; pag. 1052).