den begonnenen Einbruchversuch beenden. Er befand sich in der Tatnacht in unmittelbarer Tatortnähe auf Einbruchdiebstahl-Tour, wie der Einbruchdiebstahl zwischen 03:45 Uhr und 04:15 Uhr beim rund 190 Meter entfernten R.________ (Restaurant), zeigt. Es ist unwahrscheinlich, dass zur gleichen Zeit, am gleichen Ort sowie auf die gleiche Art und Weise ein Dritttäter auf Einbruchdiebstahl-Tour gewesen sein soll. Hellhörig macht auch, dass der Beschuldigte seine Täterschaft nie explizit bestritt, sondern über alle Einvernahmen hinweg lediglich erklärte, keine Aussagen machen zu wollen.