2210 f.) und die amtlichen Akten verwiesen. 8.4 Erwägungen der Kammer Zufolge Deliktsblatt und dazugehörigem Anzeigerapport versuchte eine unbekannte Täterschaft am 27. Januar 2022 gegen 03:00 Uhr die Eingangstür des N.________ (Büro) an der AC.________(Strasse) in Biel mit einem Flachwerkzeug auszuwuchten und riss die Schutzfolie, mit dem das beschädigte Fenster nach dem Einbruchversuch von Anfang Januar 2022 provisorisch repariert wurde, ab, um in das Büro zu gelangen. Die Täterschaft dürfte das Büro nicht betreten haben (pag. 577). Im Rahmen der Nachsuche wurden der Beschuldigte und H.________ in einem Keller an der AG.