Der Anklagesachverhalt ist erstellt: Der Beschuldigte schlug mit einem Gegenstand (mutmasslich einem Schraubenschlüssel) eine Fensterscheibe des N.________ (Büro) ein, um in das Büro einzudringen und Deliktsgut zu behändigen. Das Fenster musste u.a. provisorisch mit einer Schutzfolie überklebt werden (Schadenssumme CHF 500.00).