551) auf das Fenster des N.________ (Büro) einschlug. Über seine Motivlage kann mangels Geständnisses nur spekuliert werden. Gestützt auf die Aussage des Beschuldigten, er habe sich mit den zwischen Oktober 2021 und Juni 2022 begangenen Einbruchdiebstählen seinen Drogenkonsum finanziert (pag. 2135 Z. 1 ff.; ferner pag. 1578) und weil er bereits in der Vergangenheit wiederholt mit Beschaffungskriminalität in Erscheinung getreten ist (beispielhaft: pag. 1189), steht für die Kammer ausser Frage, dass der Beschuldigte in das N.________ (Büro) einsteigen und dieses nach Deliktsgut durchsuchen wollte, wie er es zuvor im P.____