(Strasse) in Biel ein unbekannter Dritter mit dem gleichen Modus Operandi wie der Beschuldigte auf Einbruchdiebstahl-Tour gewesen wäre. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte zwei Wochen später erneut an der AA.________ (Strasse) delinquiert und versucht hat, in das N.________ (Büro) einzudringen (E. III.8 hiernach). Nach dem Ausgeführten erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte zwischen dem 7. und 9. Januar 2022 mit einem unbekannten Gegenstand (mutmasslich mit dem am Tatort gefundenen grünen Schraubenschlüssel; pag. 551) auf das Fenster des N.________ (Büro) einschlug.