Mit dem Vorwurf konfrontiert, zwischen dem 7. und 10. Januar 2022 versucht zu haben, in das N.________ (Büro) einzubrechen, meinte er am 21. Februar 2022, das sage ihm zur Zeit nichts (pag. 547 Z. 16 f.). Er sei damals auf Koks und Xanax gewesen und könne sich nicht erinnern. Er streite es ab. Es passe nicht zu seinem Muster; er sei in Restaurants eingebrochen und nicht in «Maler- oder Zeichnungs- Dings» (pag. 547 Z. 20 ff.). Er finde es komisch, dass ihm die Polizei etwas vorwerfe, das er nicht gemacht habe. Er sei kooperativ und geständig und habe für die Tatnacht schlimmere Sachen zugegeben. Er habe keinen Grund, «hier» anders auszusagen (pag. 547 Z. 49 ff.).