Das Deliktsgut wurde von der Polizei u.a. in einem Müllcontainer gefunden, der direkt neben dem beschädigten Fenster des N.________ (Büro) stand (pag. 549). Darunter befand sich ein iPad, auf dem die Fingerabdrücke des Beschuldigten sichergestellt wurden (pag. 545). Weiteres Deliktsgut und potentielles Einbruchswerkzeug (Schraubenzieher, Ass.-Nr. 023) fanden sich in den Effekten des Beschuldigten (pag. 1052; zum Ganzen pag. 508 ff. und pag. 535 ff.). Am 9. Januar 2022 zerschlug der Beschuldigte mit einem Schraubenzieher eine Fensterscheibe des Q.________ (Restaurant) an der AD.________ (Strasse) und durchsuchte dessen Räumlichkeiten.