2210 f.) und die amtlichen Akten verwiesen. 7.4 Erwägungen der Kammer Laut Anzeigerapport schlug eine unbekannte Täterschaft zwischen Freitag, dem 7. Januar 2022, und Montag, dem 10. Januar 2022, mit einem unbekannten Gegenstand auf das Fenster des N.________ (Büro) an der AC.________ (Strasse) in Biel ein und verursachte dabei einen Sachschaden von CHF 500.00. Neben der Einbruchstelle fand die Polizei einen grünen Schraubenschlüssel (pag. 537 f.). Erstellt ist gestützt auf die rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend Ziff. I.1.15, I.1.16, I.2.8, I.2.9, I.3.11 und I.3.12 AKS sowie die diesbezüglichen