1. zu einer unbedingten (Gesamt-)Freiheitsstrafe von 27 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft, der ausgestandenen Ersatzmassnahmen, des vorzeitigen Strafvollzugs und der Polizeihaft vom 09.01.2022; 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 100.00, 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskoste in gerichtlich zu bestimmender Höhe. 13 VI. Auf die Anordnung einer Massnahme sei zu verzichten.