7. Herr A.________, schuldig gesprochen wurde der einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch Konsum, in der Zeit von 20.10.2020 bis 24.06.2022, in Biel, Zürich und anderswo; 8. Herr A.________, verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00; die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wurde; 9. das Widerrufsverfahrens gegen A.________ bezüglich Urteil der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 14. März 2020 eingestellt wurde; für das Widerrufsverfahren keine Kosten erhoben wurden;