Die oberinstanzliche Einvernahme des Beschuldigten erfolgte in Anwesenheit von med. pract. C.________, der vorgängig mit den relevanten Unterlagen seit dem 12. September 2023 bedient wurde (pag. 2342 ff., pag. 2380). 4. Anträge der Parteien 4.1 Beschuldigter Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete namens ihres Mandanten an der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 2406, pag. 2422; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. Oktober 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als