7 VII. Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 sowie Art. 126 und 432 ff. StPO erkannt: 1. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin E.________, v.d. ________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 2. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin F.________, v.d. ________, wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen.