verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 329 Tagen wird im Umfang von 329 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 28.12.2022 vorzeitig angetreten worden ist. Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB angeordnet. Der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus. 2. Zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'350.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt.