1. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt G.________ ausgerichtete Entschädigung von CHF 3'961.70 (vgl. Ziff. I.1 hiervor) zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).