25 VI. Zivilpunkt 17. Der Zivilpunkt ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen (vgl. E. 6 hiervor). Es kann auf das Urteilsdispositiv in E. IX. hiernach sowie auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung (pag. 741 f.; S. 45 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) verwiesen werden. VII. Kosten und Entschädigung