24 dern/mindern wäre. So oder anders ist die vorinstanzlich festgesetzte Strafe von 75 Tagessätzen (vgl. E. 16.9 hiernach) zu bestätigen. 16.6 Höhe des Tagessatzes Die Beschuldigte ist mittlerweile arbeitslos und erhält gemäss dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 19. Dezember 2024 eine monatliche ALV- Entschädigung von CHF 830.00 sowie Sozialhilfe von CHF 1'400.00 (pag. 827).