23 16.3.2 Drohung gemäss Ziff. 2 des Strafbefehls Schliesslich gilt es den Vorfall vom 25. Juli 2017 zu beurteilen. Die Drohung mit dem Messer erfolgte im Rahmen einer erhitzten Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten, nachdem der Strafkläger vor ihren Familien eröffnet hatte, dass er die Ehe nicht mehr weiterführen wolle.