22 Sinne eines einheitlichen Tatkomplexes gemeinsam beurteilt hat, von einer diesem Tatkomplex inhärenten Drohung aus, nämlich von einer der beiden Drohungen, welche den Tod der gemeinsamen Kinder zum Inhalt hatten, aus. Diese bildet damit die Einsatzstrafe. 16.2 Einsatzstrafe (Tatkomponenten) Die VBRS-Richtlinien (Ziff.