12. Subsumtion Dem Beweisergebnis zufolge äusserte die Beschuldigte zwischen Ende 2014 bis Juni 2017 gegenüber dem Strafkläger und damaligen Ehepartner mehrfach die Drohung, dass sie die gemeinsamen Kinder umbringen werde, sofern er sich scheiden lasse. Auch drohte sie ihm mehrfach mit seinem eigenen Tod. Schliesslich bedrohte sie den Strafkläger mit einem Messer. Die Beschuldigte drohte dem Strafkläger somit mit strafbaren Handlungen von erheblichem Gewicht, stellte ihm