11. Objektiver und subjektiver Tatbestand / Strafantragserfordernis Für die rechtlichen Ausführungen zum Tatbestand der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB sowie zum Wegfall des Strafantragserfordernisses in vorliegender Konstellation (Verfolgung von Amtes wegen bei Drohungen gegen den Ehegatten während der Ehe) nach Art. 180 Abs. 2 lit. a StGB kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 724 f.; S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).