19 B.________ verneinte (p. 55 Z. 165 f., p. 643 Z. 5 ff., p. 655 Z. 2 und Z. 22). Was hiernach konkret besprochen wurde, lässt sich nicht mehr eruieren. Gemäss Aussage von A.________ wurde jedoch u.a. besprochen, bei wem die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben würden (p. 655 Z. 26 ff.). Vor versammelter Familie, konfrontiert mit dem Scheitern ihrer Ehe und dem Risiko, ihre Kinder zu verlieren, griff A.________ zu einem auf dem Tisch liegenden Messer und drohte damit ihrem Ehemann (p. 55 Z. 166 ff.). [Drohung des Strafklägers]