Im Elternhaus von B.________ sassen beide Familien an einem Tisch und diskutierten über die Ehe der Beschuldigten (p. 55 z. 160 ff., p. 654 Z. 28 ff.), was vor dem kulturellen Hintergrund der Beschuldigten nicht ungewöhnlich sein dürfte. Im Verlauf der Diskussion fragte unbestrittenermassen ein Familienmitglied, ob die Ehe zwischen den Beschuldigten nun weitergeführt werde oder nicht, was