18 Der widersprüchlichen und weitestgehend nur schwer verständlichen Sachverhaltsschilderung der Beschuldigten stehen demnach die sehr detaillierten, zeitlich und örtlich klar und nachvollziehbaren Schilderungen des Rahmen- und Kerngeschehens des Strafklägers gegenüber. Es fällt auf, dass die Beschuldigte das Rahmengeschehen sowohl bezüglich des Strands in L.________(Land) wie auch bezüglich der Aussprache im D.________(Land) mit beiden Familien erst vorgebracht hat, nachdem sie der Strafkläger chronologisch nachvollziehbar geschildert hatte.