Dies ist umso erstaunlicher, als es sich bei diesen Ereignissen nicht um eine gewöhnliche Alltagsstreitigkeit handelte, wie sie die Beschuldigte in ihrer Ehe wiederholt erlebt haben dürfte, sondern um einen isolierten Vorfall in den Ferien, der zur Trennung von ihrer Familie und Rückreise in die Schweiz ohne die Kinder geführt hat. Die Kammer kann sich vor diesem Hintergrund sowie nach Würdigung ihres Aussageverhaltens über das gesamte Verfahren hinweg des Eindrucks nicht erwehren, dass die Beschuldigte diverse und wesentliche Abschnitte des Sachverhalts – insbesondere ihr eigenes Verhalten betreffend – bewusst ausgelassen hat.