654 Z. 24 f. und Z. 27 ff.). Insbesondere gab sie an, ihr Vater habe den Strafkläger auf seine frühere Bitte, die Beschuldigte mit den Ritualen und Mullahs in Ruhe zu lassen, angesprochen und gefragt, was der Strafkläger mit seiner Tochter gemacht habe, dass sie so verwirrt sei. Anschliessend habe der Strafkläger, als ihn der Cousin gefragt habe, stolz gesagt, dass er die Beschuldigte zum Geschlechtsverkehr zwinge. Sodann habe er vor den anwesenden Familienmitgliedern weitere intime Details enthüllt, welche die Beschuldigte aufzählte und hierzu ausführte, sie wäre vor Scham am liebsten im Erdboden versunken.