Die Beschuldigte erzählte von Ferien des Strafklägers mit dem Sohn im Juni 2017, als er «Rituale, religiöse Sachen, schwarze Magie» gemacht habe und ferner von einem Kauf neuer Eheringe im April 2014 durch den Strafkläger. Nachdem die Vorrichterin die Beschuldigte unterbrochen und gebeten hatte, über den Vorfall vom 25. Juli 2017 zu sprechen, erzählte sie erneut von den Ferien des Strafklägers mit dem Sohn im Juni 2017 sowie von der angeblichen Vergewaltigung vor ihren Sommerferien im D.________(Land). Den Vorfall vom 25. Juli 2017 schilderte sie hingegen nicht.