16 des Rahmen- und Kerngeschehens beitrug (pag. 653 Z. 40 ff.), fragte die Vorrichterin nach, was vom Ablauf her genau passiert sei. Die Beschuldigte erzählte von Ferien des Strafklägers mit dem Sohn im Juni 2017, als er «Rituale, religiöse Sachen, schwarze Magie» gemacht habe und ferner von einem Kauf neuer Eheringe im April 2014 durch den Strafkläger.