Erst später in der Einvernahme wurde sie nach dem Vorfall vom 25. Juli 2017 gefragt und gebeten, diesen zu schildern. Dies tat die Beschuldigte zunächst nicht, sondern machte stattdessen allgemeine und weitschweifige Aussagen über ihre Rolle als Mutter, die Wegnahme ihrer Kinder sowie darüber, dass die Ferien im D.________(Land) stets Albträume gewesen seien. Zudem gab sie an, Hilfe von ihrer Familie geholt zu haben, welche ihr gesagt habe, sie solle ruhig bleiben, sie würden vorbeikommen, um die Sache zu klären (pag. 653 Z. 23 ff.). Nach einer weiteren Frage, deren Antwort nichts zum besseren Verständnis