29 Z. 42 f. und 48 sowie pag. 31 Z. 96) und zeigte im Folgenden die Drohungen während der Ehe sowie die angeblichen Vergewaltigungen und Tätlichkeiten an. Die Drohungen vom 25. Juli 2017 bestätigte sie und führte aus, sie habe geweint und Angst gehabt, ihm zugehört und zu ihm gesagt, er solle sie nicht von den Kindern trennen. Nachdem er ihr gedroht und gesagt habe, sie solle abfahren und keine Minute länger bleiben, sei sie zu ihren Eltern gegangen (pag. 32 Z. 132 ff.). Auf Frage, wer bei seinen Drohungen anwesend gewesen sei, gab sie ihre drei gemeinsamen Kinder, die Eltern und der Bruder des Strafklägers sowie die Ehefrau des Bruders an (pag. 31 Z. 124 f.).