Diese Auseinandersetzung wird von der Beschuldigten erstmals in ihrer schriftlichen Anzeige vom 29. Juli 2017 erwähnt (pag. 10). Dieser Anzeige ist einzig zu entnehmen, dass der Strafkläger die Beschuldigte nach einem vorangehenden Streit aus dem Haus seiner Eltern in E.________(Ort), D.________(Land), vertrieben habe, dies mit den zum rechtskräftigen Urteil gegen den Strafkläger führenden Drohungen (er werde ihr aufs Schlimmste die Seele zerstören, sie und ihre Familie umbringen, falls sie Anzeige erstatte oder Anklage beim Gericht erhebe und sie kränken, bis sie in ein Irrenhaus kommen müsse, so dass sie ihre Kinder nicht mehr erkennen würde).