Blöderweise sei ihr Mann auch bei diesem Hausarzt gewesen. Beim zweiten Termin habe ihr der Hausarzt gesagt, dass er von allen Stellen überhäuft werde und gar nicht mehr wisse, wem er was sagen dürfe, weshalb er ihr Frau Dr. J.________ empfohlen habe (pag. 652 Z. 20 ff.). In Anbetracht ihrer erstinstanzlichen Aussagen, welche im Widerspruch stehen zu ihren früheren Aussagen bei der Polizei, erhellt nicht, weshalb sie einzig Dr. J.________, nicht aber ihren Hausarzt vom Arztgeheimnis entbinden wollte.