34 Z. 211 f.). Damit übereinstimmend begründete sie die verweigerte Entbindungserklärung am 5. Juni 2018 gegenüber der Polizei damit, dass der Hausarzt nichts wisse, sie habe bei diesem nur Tabletten abgeholt. Frau J.________ kenne den ganzen Vorfall (pag. 48 Z. 281 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erzählte die Beschuldigte demgegenüber, dass ihr Hausarzt vielleicht ein wenig etwas von der häuslichen Gewalt geahnt habe, weil er ausfindig habe machen wollen, was genau passiert sei. Ihr Mann sei auch ab und