Beweisführungslast und Beweislastregel]). Nichtsdestotrotz weisen die Aussagen der Beschuldigten zum Rahmengeschehen bzw. zur Beziehungsdynamik wie auch ihr sonstiges (Aussage-)Verhalten diverse Auffälligkeiten auf, die Rückschlüsse auf die Glaubhaftigkeit ihrer Bestreitungen zulassen. Vorab können diesbezüglich die Zeugenaussagen in Erinnerung gerufen werden, welche die Aussagen der Beschuldigten und die von ihr gezeichnete Rolle in der Beziehung nicht stützen. Widersprüchlich und suspekt erscheint sodann das (Aussage-)Verhalten der Beschuldigten in Bezug auf die verweigerte Entbindung des Hausarztes Dr. K.__