63 Z. 43 ff.). Diese letzte Drohung konnte er in ein Rahmengeschehen einbetten, namentlich sei es nach seiner Rückkehr mit dem Sohn aus dem D.________(Land) gewesen, als die Beschuldigte ihm Untreue vorgeworfen habe. Es sei schon früher zu solchen Ereignissen gekommen, aber dies sei das letzte Mal gewesen, bis sie ihn im D.________(Land) mit dem Messer angegriffen habe (pag. 63 Z. 51 ff.). Die Reise im Juni 2017 mit dem gemeinsamen Sohn in den D.________(Land) erwähnte auch die Beschuldigte, offensichtlich verärgert darüber (pag. 654 Z. 2 ff.). Dieser Ärger geht auch aus dem Arztbericht von Dr. med.