12 Der Strafkläger konnte – wie die Vorinstanz bereits festgehalten hat – nicht mehr sagen, wie oft solche Drohungen während der Ehe (mithin gemäss Ziff. 1 des Strafbefehls) vorgekommen sind. Er gab im Vorverfahren an, es sei mehrmals gewesen, er könne aber nicht genau sagen, ob acht- oder zehnmal in diesen zweieinhalb bis drei Jahren. Das letzte Mal sei am Abend des 13. oder 14. Juni 2017 um ca. 18-19 Uhr gewesen (pag. 63 Z. 43 ff.).