Erst einen Monat später erstattete er seinerseits Anzeige, dies als Reaktion auf die Anzeige der Beschuldigten. Auch sein Eheschutzgesuch reichte der Strafkläger vor seiner Strafanzeige ein, dies offenbar auch als Reaktion auf das Eheschutzgesuch der Beschuldigten (vgl. pag. 101). Die Entstehungsgeschichte der Strafanzeige bzw. der Vorwürfe spricht demnach gegen eine Manipulation bzw. eine vorgängig ausgeklügelte Strategie im Hinblick auf ein Eheschutz- bzw. Scheidungsverfahren. Der Strafkläger schilderte die Drohungen während der Ehe sodann konstant und stereotypisch. Er verknüpfte sie stets mit einer allfälligen Scheidung.