Diese fand gleich bei seiner ersten Einvernahme als beschuldigte Person und damit anlässlich seiner ersten Befragung überhaupt statt. Der Strafkläger erklärte auf die Frage der Polizei, ob er gegen die Kinder Gewalt anwenden würde: «Meine Frau äusserte mir gegenüber mehrmals: ‹Wenn du dich scheiden lässt, mache ich alle drei Kinder tot!›» (pag. 57 Z. 232 f.).