nicht einen übermässig offensiven und übertriebenen Eindruck. Wäre es ihm tatsächlich – wie ihm von der Beschuldigten unterstellt wurde – um reine Manipulation gegangen, um sie schlecht zu machen und ihr im Scheidungsverfahren die Kinder zu entreissen, so wären gravierendere und allenfalls über die Zeit immer weiter aufgebauschte Vorwürfe zu erwarten gewesen. Der Strafkläger blieb indes auch nach Einleitung des Eheschutzverfahrens und trotz zunehmender Angriffe und Vorwürfe gegen seine Person bei seiner ersten Schilderung der Ereignisse. Diese fand gleich bei seiner ersten Einvernahme als beschuldigte Person und damit anlässlich seiner ersten Befragung überhaupt statt.