Diese Drohung sei mehrmals geäussert worden, er könne jedoch nicht sagen, ob acht- oder zehnmal in den letzten zweieinhalb bis drei Jahren. Das letzte Mal habe sie dies ihm gegenüber aber am Abend des 13. oder 14. Juni 2017 geäussert (p 63 Z. 43 ff., p. 68 Z. 57, 62 und 75, p. 642 Z. 16 f. und 32). B.________ schilderte sodann auf Nachfrage auch ausführlich, unter welchen Umständen die Drohung letztmals ausgesprochen wurde und was der Inhalt der Auseinandersetzung war (p. 63 Z. 51 ff.).