In der Folge wurde das Verfahren gegen die Beschuldigte, soweit die mehrfachen Tätlichkeiten sowie die falsche Anschuldigung betreffend, eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurde das Verfahren gegen die Beschuldigte soweit den Vorwurf der Verleumdung betreffend (pag. 376 f.). Demgegenüber wurde gegen den Strafkläger ein Strafbefehl wegen Drohung und einfacher Körperverletzung, beides mehrfach begangen, sowie gegen die Beschuldigte wegen mehrfacher Drohungen erlassen (pag. 581 und 584). Gegen diese Strafbefehle erhoben beide Parteien Einsprache;